Krebsvorsorge

Krebsvorsorgeuntersuchungen


Sie haben Anspruch auf eine Krebsvorsorgeuntersuchung einmal im Jahr. Diese umfasst eine: 
  • Gynäkologische Tastuntersuchung
  • Einen Zellabstrich vom Muttermund (ab 35. Lebensjahr gesetzlich ein HPV-Abstrich)
  • Ab dem 30. Lebensjahr eine Tastuntersuchung der Brust
  • Ab dem 49. Lebensjahr beginnt das Mammascrenning ( alle zwei Jahre eine Einladung zur Mammographie)
  • An dem 50. Lebensjahr jährlich eine Stuhltestuntersuchung (zur Darmkrebsvorsorge)
  • Ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit zur Durchführung einer Darmspiegelung die nach 10. Jahren wiederholt werden darf. 

erweiterte Krebsvorsorgeuntersuchungen

Sie umfasst zusätzliche Krebsvorsorge Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. 
  • Ultraschall Untersuchungen der Eierstöcke und der Gebärmutter
  • Ultraschall Untersuchungen der Brust
  • HPV-Zellabstrich (HPV-Viren können Gebärmutterhalskrebs auslösen) bis 34 Lebensjahr
  • ThinPrep (verbesserte Abstrich Diagnostik)
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